Alterskonten des Cognac
KOMPOSITION
Jeder Cognac, der in den Handel kommt, muss mindestens 2 Jahre in Eichenholzfässern gelagert haben
Jeder Cognac, der in den Handel kommt, muss mindestens 2 Jahre in Eichenholzfässern gelagert haben. Erfassung und Kontrolle des Alters werden vom Berufsverband Bureau National Interprofessionnel du Cognac (BNIC) durchgeführt (Erlass von Juli 2003).
Ein Cognac behält während seiner gesamten Lebensdauer das Alter, das er bei der Flaschenabfüllung hatte, denn im Gegensatz zu Wein hört der Alkohol seinen Alterungsprozess bei der Glasabfüllung auf.
Jede Altersangabe entspricht dem Alter des jüngsten Branntweins, der in die Assemblage aufgenommen wurde
Dieses Schema gibt die vorgeschriebene Mindestreifezeit in Eichenholzfässern an, die das jüngste für die Komposition des Cognac verwendete Destillat aufweisen muss. Es handelt sich dabei also nicht um das Alter des Cognac in der Flasche.
Das Alterskonto „0“ beginnt am 1. April des Jahres, das auf die Ernte folgt.
Ein Beschluss des Regierungskommissars für das BNIC von 1983 legt die Altersbezeichnungen fest, die je nach Alter der zur Komposition verwendeten Cognac-Destillate benutzt werden dürfen.